Allgemeine Geschäftsbedingungen

der news and numbers accounting UG (haftungsbeschränkt)

Grundsätze der Zusammenarbeit

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) der Firma news and numbers accounting UG (haftungsbeschränkt) (im Folgenden „n&n acc“ genannt) dienen dem Zweck, Rechte und Pflichten sowohl der n&n acc als auch ihres Auftraggebers festzulegen.

Die n&n acc geht davon aus, dass beide Seiten in vertrauensvoller und erfolgsorientierter Weise zusammenarbeiten, eventuell entstehende Streitigkeiten im Wege des Kompromisses mit dem Ziel der weiteren partnerschaftlichen Zusammenarbeit lösen und juristische Auseinandersetzungen vermeiden.

Diese AGB sind Bestandteil aller Dienstleistungs- und/oder Werkverträge, die die Durchführung von Leistungen der n&n acc zum Gegenstand haben.

Die n&n acc ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrags auch ohne Kenntnisnahme oder Einverständniserklärung des Auftraggebers Unter-Aufträge an fachkundige Dritte oder Daten verarbeitende Unternehmen zu erteilen. Für diese gelten die Datenschutzbestimmungen gleichermaßen wie für die n&n acc. Sollte eine Unterbeauftragung mit zusätzlichen Kosten verbunden sein, ist im Vorfeld der Beauftragung die Zustimmung des Auftraggebers einzuholen.

Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen zur Erfüllung des Auftrags an seinem Geschäftssitz ein ungestörtes, dem raschen Fortgang der Aufträge förderliches Arbeiten erlauben. Er sorgt darüber hinaus dafür, dass der n&n acc auch ohne seine ausdrückliche Aufforderung alle für die Erfüllung des Auftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihr von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Auftragserfüllung bekannt werden.

1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf alle geschäftlichen Beziehungen zwischen der n&n acc und ihren Kunden anzuwenden. Diese AGB gelten auch dann, wenn die n&n acc Aufträge in Kenntnis entgegenstehender oder von ihren AGB abweichenden Bedingungen des Auftraggebers annimmt. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt die n&n acc nicht an, es sei denn, sie stimmt ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zu.

2 Zustandekommen des Vertrages

Eine erste Besprechung am Sitz der n&n acc ist für den Auftraggeber in der Regel kostenlos. Wenn die Besprechung nicht am Sitz der n&n acc stattfindet, werden dem Auftraggeber Reise- und Übernachtungskosten in Rechnung gestellt. Soweit die n&n acc entgeltfreie Leistungen und Dienste erbringt, können diese jederzeit ohne Vorankündigung eingestellt werden, ohne dass dem Auftraggeber irgendwelche Minderungs-, Ersatz- und/oder Schadensersatzansprüche gegenüber der n&n acc zustehen.

An sämtlichen Angebotsunterlagen behält sich die n&n acc Eigentums- und Urheberrechte vor. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Auftraggeber der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der n&n acc.

Ein Vertrag erfordert die Unterzeichnung einer schriftlichen Vereinbarung oder eine mündliche Beauftragung durch den Auftraggeber, hilfsweise die Übergabe zu verarbeitender Unterlagen, Daten oder Informationen durch den Auftraggeber. Der Vertrag kommt erst durch eine von der n&n acc ausgehende schriftliche Bestätigung über die Auftragsannahme per E-Mail oder Brief an den Auftraggeber zustande. Da die für den Auftraggeber erstellten Leistungen auf die individuelle Situation bzw. Person des Auftraggebers abgestimmt sind, ist ein Widerrufsrecht nach § 312 d Abs. 4 BGB ausgeschlossen. 

3 Vertragsgegenstand

Die durch n&n acc zu erbringende Leistung ergibt sich aus der schriftlichen Vereinbarung oder aus der schriftlichen Auftragsbestätigung. Änderungen, Reduzierungen oder Erweiterungen der Leistungen bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. 

n&n acc erstellt die Lohn- und Gehaltsabrechnungen für alle Mitarbeiter des Auftraggebers oder übernimmt auch andere Leistungen wie das Buchen von Geschäftsvorfällen nur komplett. Die Übernahme von Teilleistungen ist nicht möglich. n&n acc erbringt ausschließlich Leistungen im Rahmen des § 6 Ziffer 4 STBerG. Es werden darüber hinaus keinerlei steuer- oder rechtsberatenden Tätigkeiten angeboten oder übernommen. Die Vereinbarung umfasst alle Tätigkeiten, die zur korrekten Ausführung der beauftragten Arbeiten notwendig sind. 

Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung an der ordnungsgemäßen Erledigung des Auftrages verpflichtet. Er muss insbesondere unaufgefordert alle notwendigen Unterlagen oder Daten schriftlich (E-Mail oder Post), vollständig und auf eigene Kosten an n&n acc so rechtzeitig übergeben, dass eine angemessene Bearbeitungszeit möglich ist. Kommt der Auftraggeber seiner Mitwirkungspflicht nicht nach, haftet n&n acc nicht für entstehende Schäden und Folgeschäden. Im Falle einer fortlaufenden Verletzung der Mitwirkungspflichten ist n&n acc berechtigt, den Vertrag vorzeitig zu beenden. Der Anspruch auf Bezahlung beauftragter Leistungen bleibt davon unberührt. 

4 Ausführungsfristen und Gewährleistung

Die n&n acc ist bestrebt, die festgelegten Leistungsfristen einzuhalten. Sie haftet für verspätete Leistung nur, wenn sie ein Verschulden trifft. Dies ist insbesondere nicht gegeben, wenn der Auftraggeber Daten oder Unterlagen nicht fristgerecht liefert. Fallen Termine zur Leistungsübergabe auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, so verlängert sich die Abgabefrist bis zum darauffolgenden Werktag. Fallen Termine zur Übergabe von Daten, Unterlagen oder sonstigen Informationen an die n&n acc durch den Auftraggeber auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, so gilt der vorangegangene Werktag als Übergabetermin. Unterlagen und Daten, die nach dem vereinbarten Termin bei n&n acc eingehen, werden in einer Korrekturabrechnung im Folgemonat erfasst.

Die n&n acc erbringt alle Leistungen nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Berufsausübung. Sollten Mängel auftreten, ist der Auftraggeber verpflichtet, diese schriftlich unverzüglich nach ihrer Feststellung mitzuteilen. Für alle Mängel räumt der Auftraggeber der n&n acc zuerst die Möglichkeit der Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist ein. Werden Mängel nicht unverzüglich schriftlich angezeigt oder arbeitet der Auftraggeber nicht im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht bei der Mängelbeseitigung mit, entfallen jegliche Gewährleistungspflichten und Ansprüche gegen die n&n acc. 

Mängel sind dann ausschließlich vom Auftraggeber zu vertreten, wenn der Mangel auf einer vom Auftraggeber formulierten fehlerhaften Aufgabenstellung oder einer fehlerhaften oder unzureichenden Mitwirkung des Auftraggebers beruht. Eine Gewährleistungsverpflichtung der n&n acc entfällt ferner, wenn der Auftraggeber ohne schriftliche Zustimmung durch die n&n acc die Leistungen oder Teile der Leistungen verändert. Ansprüche auf Wandlung, Minderung oder Kostenerstattung bei Ersatzvornahmen bestehen in diesem Falle nicht.

5 Haftung, höhere Gewalt, Verzug

Die n&n acc haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die n&n acc ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Ausgeschlossen sind Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus positiver Vertragsverletzung und unerlaubter Handlung. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die n&n acc, Liefer- und Leistungsfristen angemessen zu verschieben. Ausgeschlossen ist so auch die Haftung für Leistungsstörungen infolge höherer Gewalt, unvermeidbarer Rohstoffverknappung sowie sonstiger, unvorhersehbarer, unvermeidbarer, außergewöhnlicher, betriebsfremder oder nicht von n&n acc zu vertretender Ereignisse. Für Schäden, die während der Gewährleistungspflicht von zwei Jahren schriftlich mitgeteilt werden und die die n&n acc schuldhaft zu vertreten hat, haftet sie bis zu einem maximalen Gesamtbetrag von 25.000 Euro. Dies gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Unberührt bleiben Ansprüche der n&n acc auf Ersatz der durch verspätete, falsche oder unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen sowie eines möglicherweise verursachten Schadens.

6 Vergütung, Bezahlung

Die Höhe der Vergütung wird zwischen Auftraggeber und n&n acc individuell vereinbart. Es wird grundsätzlich in Stundensätzen basierend auf einem Acht-Stunden-Tag abgerechnet. Reisetage werden mit 70 Prozent des Tagessatzes veranschlagt. Das vereinbarte Honorar versteht sich zuzüglich Reisekosten, Nebenkosten und der gesetzlichen Mehrwertsteuer (Stand 10. Dezember 2022: 19 bzw. 7 Prozent).

In der Regel vereinbart die n&n acc mit dem Auftraggeber ein Pauschalhonorar, das sich an der Zahl der abzurechnenden Mitarbeiter oder einem zu erwartenden Geschäftsaufkommen bemisst. Die im Kostenvoranschlag bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die zugrunde gelegten Daten unverändert bleiben. 

Für Reisen, die nach Abstimmung mit dem Auftraggeber für die Durchführung des Auftrages erforderlich sind, werden die entstandenen Kosten und Spesen vom Auftraggeber erstattet. Sind auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers oder aufgrund einer von ihm zu vertretenden Verzögerung Arbeitszeiten am Wochenende oder an Werktagen nach 21 Uhr erforderlich, so erhöhen sich die vereinbarten Stundensätze um 30 Prozent. Die n&n acc ist berechtigt, Leistungen Dritter, die sie auf eigenen Namen, aber zur Erfüllung des Auftrags des Auftraggebers bezieht, mit einem Aufschlag von 12,5 Prozent der nachgewiesenen Drittkosten zu berechnen (Handlingfee).

Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist die Vergütung sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Sollte der Rechnungsbetrag nach dem in der ersten Mahnung genannten Zahlungsziel nicht beglichen sein, werden Verzugszinsen in Höhe von 10 Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. gem. §§ 288, 247 BGB berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten bzw. Arbeitsschritte umfassen, ist die n&n acc berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen.

7 Datenschutz, Geheimhaltung

Die vom Auftraggeber überlassenen Daten werden von der n&n acc nur zur Erfüllung der übertragenen Aufgaben gespeichert und jederzeit vertraulich behandelt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht, außer dieses ist zur Vertragserfüllung erforderlich oder aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung zwingend. Insbesondere werden die Regeln der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) beachtet. Der Auftraggeber erteilt durch die Beauftragung der n&n acc Erlaubnis und Vollmacht, überlassene und zur Auftragserfüllung notwendige Daten zu speichern und an die notwendigen Stellen zu übermitteln sowie telefonisch oder schriftlich mit Finanz- und anderen Behörden, Institutionen und Krankenkassen in Kontakt zu treten.

Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, alle ihnen bei der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse geheim zu halten. Soweit sie dritte Personen zur Erfüllung ihrer Aufgaben heranziehen, verpflichten sich diese zur gleichen Sorgfalt. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch über die Zusammenarbeit hinaus. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses gibt die n&n acc, soweit dies gewünscht wird, alle überlassenen Informationsmaterialien des Auftraggebers an ihn zurück.

8 Pflichten und Haftung des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, an der ordnungsgemäßen Abwicklung der Aufträge mitzuwirken. Zudem versichert er, dass er das der n&n acc zur Verfügung gestellte Material auf eventuell bestehende Datenschutz-, Urheberrechts- und Copyright-Verletzungen überprüft und eventuell notwendige Erlaubnisse zur Verwendung hierfür eingeholt hat. Insbesondere versichert der Auftraggeber, die nach dem Bundesdatenschutzgesetz und der EU-DSGVO erforderlichen Einwilligungen zur Übermittlung personenbezogener Daten und Lohnabrechnungsdaten von den betreffenden Personen schriftlich eingeholt zu haben. Die Einwilligung muss den Erfordernissen der DSGVO entsprechen, wonach jeder Mitarbeiter zuvor auf seine Rechte insbesondere hinsichtlich Verwendung, Verbleib und Löschung seiner personenbezogenen Daten hingewiesen wurde. Etwaige Ansprüche wegen Datenschutz-, Urheberrechts- und Copyright-Verletzungen, die aus einer Verletzung dieser Verpflichtung resultieren, gehen zulasten des Auftraggebers. Der Auftraggeber stellt die n&n acc von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen die n&n acc geltend machen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag oder diesen AGB die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt zudem die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung. Die n&n acc kann den Auftraggeber in ihre Referenzliste aufnehmen.

9 Schlussbestimmungen

Sämtliche Änderungen, Ergänzungen oder Abreden in Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in Schriftform niederzulegen. Mündliche Absprachen sind daher gegenstandslos. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist für beide Seiten der Sitz der n&n acc. Für die auf der Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge sowie für die aus ihnen abzuleitenden Ansprüche gilt allein das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle jeder unwirksamen Bestimmung tritt eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechenden oder zumindest nahekommenden Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Ebenso verhält es sich bei Unvollständigkeiten.

news and numbers accounting UG (haftungsbeschränkt)

Stand: 10. Dezember 2022